Hof - Das Urteil vom 26. Juni hat eingeschlagen, als wäre es das Signal zu einem neuen Glaubenskrieg. Nach Auffassung des Landgerichts Köln ist die religiös motivierte Beschneidung von Jungen bei Muslimen und Juden eine "einfache Körperverletzung" und damit eine Straftat. Das Gericht befand, das Wohl des Kindes stehe über der freien Religionsausübung der Eltern. Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit wiege in dem Fall, der zur Entscheidung anstand, schwerer als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit.