Das Landratsamt, die vorgesetzte Behörde des Gesundheitsamtes, bestätigt, dass dies so laufen könnte. "Sollte ein einzelnes Mitglied in einem Ausschuss, vergleichbar auch bei einer Konferenz, eine FFP2-Maske dauerhaft tragen, so wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Ansteckung nicht erfolgt und deshalb die Person auch nicht unter Quarantäne gestellt werden muss", teilt das Amt auf Anfrage der Frankenpost mit. Grundsätzlich biete eine FFP2-Maske einen hohen Schutz, insbesondere einen höheren Schutz als ein reiner Mund-NasenSchutz. Als Freifahrtschein will das Landratsamt das aber nicht verstanden wissen. "Es wird stets der Einzelfall betrachtet. Insbesondere wird die Art und Weise des Tragens sowie die Tatsache, ob sonstige Hygiene- und Abstandsregelungen sowie Lüftungsmaßnahmen eingehalten wurden, berücksichtigt", heißt es aus der Behörde. Man weise ausdrücklich darauf hin, dass "die Aussage, die wir treffen, eine Richtschnur ist", aber die besonderen Umstände des Einzelfalls jeweils gewürdigt würden.