Hof Schutzmaske ist kein Freifahrtschein

Eine FFP2-Maske kann den Träger vor einer Corona-Infektion schützen. Wie gut das gelingt, hängt aber auch von der richtigen Verwendung ab. Foto: dpa

Eine FFP2-Maske kann einen unter Umständen trotz Kontakt mit einem Infizierten vor der Quarantäne bewahren. Doch das Gesundheitsamt betont: Darauf verlassen sollte man sich nicht.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Hof - Nicht jeder, der direkten Kontakt zu einem Covid-Infizierten hatte, muss zwangsläufig in Quarantäne. Hilfreich kann dabei eine FFP2-Maske sein. Wer sie bei einem Kontakt trug, kann unter bestimmten Umständen um die Selbstisolation herumkommen, teilt das Landratsamt Hof mit. Allerdings sei das ausdrücklich eine Kann-Bestimmung; das Gesundheitsamt entscheide in jedem Einzelfall neu.

Wie das im Alltag aussehen kann, hat diese Woche der Rehauer Stadtrat vorgeführt. Bevor die Räte Platz nahmen, wurden sie mit FFP2-Masken ausgestattet. Bürgermeister Michael Abraham setzte damit darauf, dass sich nicht jeder Stadtrat in Quarantäne zurückziehen muss, falls sich nachher einer aus dem Gremium als infiziert erweist.

Das Landratsamt, die vorgesetzte Behörde des Gesundheitsamtes, bestätigt, dass dies so laufen könnte. "Sollte ein einzelnes Mitglied in einem Ausschuss, vergleichbar auch bei einer Konferenz, eine FFP2-Maske dauerhaft tragen, so wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Ansteckung nicht erfolgt und deshalb die Person auch nicht unter Quarantäne gestellt werden muss", teilt das Amt auf Anfrage der Frankenpost mit. Grundsätzlich biete eine FFP2-Maske einen hohen Schutz, insbesondere einen höheren Schutz als ein reiner Mund-NasenSchutz. Als Freifahrtschein will das Landratsamt das aber nicht verstanden wissen. "Es wird stets der Einzelfall betrachtet. Insbesondere wird die Art und Weise des Tragens sowie die Tatsache, ob sonstige Hygiene- und Abstandsregelungen sowie Lüftungsmaßnahmen eingehalten wurden, berücksichtigt", heißt es aus der Behörde. Man weise ausdrücklich darauf hin, dass "die Aussage, die wir treffen, eine Richtschnur ist", aber die besonderen Umstände des Einzelfalls jeweils gewürdigt würden.

Wer also nach einer privaten Party, bei der Gäste angesteckt wurden, das Tragen einer FFP2-Maske als bloße Schutzbehauptung anführt, werde es schwer haben, damit durchzukommen. "Bei einem Corona-Fall ermitteln wir die Kontaktpersonen und sprechen sowohl mit dem sogenannten Indexfall als auch mit den Kontaktpersonen, um den Sachverhalt und die Art und Weise des Kontaktes zu ermitteln", teilt das Landratsamt dazu mit.

Durch diese Gespräche ergebe sich ein Gesamtbild der Situation, welches das Gesundheitsamt seinen Entscheidungen dann jeweils zugrunde legt. Im Einzelfall habe das Amt bereits von einer Quarantäne abgesehen. "Dabei handelte es sich um Personen, die sowohl FFP2-Masken trugen als auch ausreichend Abstand zum Indexfall gehalten und auf eine ausreichende Lüftung geachtet hatten."

Autor

Bilder