Hof - Am Mittwoch gegen 14 Uhr ist ein Bettler in der Hofer Altstadt durch aggressives Verhalten aufgefallen. Beamte der Hofer Polizei mussten eingreifen. Der angeblich taubstumme Mann sammelte Geld für behinderte und taubstumme Menschen. Passanten, die kein Geld spendeten, sprach er plötzlich an. Einen Passanten, der kein Geld spenden wollte, zeigte er den Vogel. Dies brachte ihm eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Da seine Bettelei unzulässig ist, musste er seine Einnahmen noch am gleichen Nachmittag in der Stadtkasse einzahlen. Rainer Krauß, Pressesprecher der Stadt Hof, teilt dazu auf Anfrage mit: Betteln in der "A-Lage" - also dem Bereich Altstadt, Lorenzstraße und Oberes Tor - sei generell verboten. Das regle eine städtische Satzung. Der Bettler, der sich häufig in der Nähe des "T-Punkts" niederlasse, befinde sich "minimal" außerhalb der Tabu-Zone. Hier werde das Betteln geduldet, solange es nicht aggressiv geschehe. "Erlaubt sind außerdem die zeitlich begrenzten Auftritte von Straßenmusikern, die allein akustische Instrumente verwenden und ohne Verstärker arbeiten." Zu diesem Kreis gehöre zum Beispiel der "Stadtbarde" Micha. red