„Damit ist klar, dass das Vorhaben Frankenwaldbrücken nicht in der bisher geplanten Art und Weise durchgeführt werden kann. Insbesondere dürfte es im Falle des grundsätzlichen Festhaltens an dem Projekt zu zeitlichen Verzögerungen und in der Folge wohl auch zu Kostensteigerungen kommen.“ Dieses Fazit zieht die SPD/ALB-Kreistagsfraktion aus der jüngsten Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Wie berichtet haben die Richter de facto einen Baustopp verhängt, da sie erhebliche Mängel im Planungsverfahren sehen. Auch die SPD/ALB formulieren nun zahlreiche Fragen an den Landkreis Hof.