Hofer Land Spendengelder für Hochwasser-Betroffene

red
Der Starkregen mit Hochwasser in der Nacht zum 14. Juli hatte im Landkreis große Schäden angerichtet. Unser Archivbild zeigt den Rothenbach an der Schule bei Selbitz. Betroffene können nun Hilfsgelder beantragen, die gespendet worden sind. Foto: Sandra Hüttner

Für die Menschen, die durch die Unwetter und das Hochwasser im Juli zu Schaden gekommen sind, gibt es nun weitere finanzielle Hilfen. Das Geld haben die Bürger in Bayern gespendet. In den Raum Hof fließen über 600 000 Euro.

 
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Hof - Starkregen und Hochwasser haben im Juli im Hofer Land schwere Schäden angerichtet. Nun stehen auch Spendengelder für die Betroffenen zur Verfügung. Die bayerische Staatsregierung hatte ein zentrales Spendenkonto „Katastrophenhilfe Bayern“ eingerichtet. Rund vier Millionen Euro sind eingegangen und wurden nun verteilt. Der Hofer Landrat Oliver Bär hat einen Scheck über 602 379 Euro entgegengenommen, ausgehändigt von Ministerpräsident Markus Söder und Staatsministerin Carolina Trautner, wie das Landratsamt in einer Presseerklärung mitteilt.

Der seitens der Kommunen geschätzte Schaden im Hofer Land liege bei mehr als 56 Millionen Euro, erklärt Bär. Die Spendengelder sollen nun an betroffene Privathaushalte und Privatpersonen gehen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und bei denen die staatliche und kommunale Soforthilfe nicht ausreicht oder nicht gewährt werden kann sowie an soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen. Unternehmen können nicht unterstützt werden. Die Notlage kann sich zum Beispiel aus einem besonders hohen, nicht versicherten Schaden ergeben, dem nur eine geringe oder keine Unterstützung durch die Soforthilfe gegenübersteht. Die Verteilung der Spendengelder erfolgt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Soforthilfen in Anspruch genommen wurden. Allerdings ist die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen) zu berücksichtigen. Ein unabhängiger Verteilerausschuss, dem örtliche Vertreter wohltätiger Organisationen angehören, entscheidet über die Verteilung. Die Antragsteller werden gebeten, ihre Personalien, ihren Schaden und ihre aktuelle individuelle Situation darzulegen. Ein Vordruck findet sich auf der Homepage www.landkreis-hof.de/hochwasserspende. Die Verwendung des Vordrucks ist nicht zwingend. Der Antrag ist bis 31. Oktober 2021 an folgende Anschrift zu richten:

Landratsamt Hof, FB 201, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof.

Fragen dazu können per E-Mail an kommunalaufsicht@landkreis-hof.de oder telefonisch unter 09281/57357 gestellt werden.

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