Der seitens der Kommunen geschätzte Schaden im Hofer Land liege bei mehr als 56 Millionen Euro, erklärt Bär. Die Spendengelder sollen nun an betroffene Privathaushalte und Privatpersonen gehen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und bei denen die staatliche und kommunale Soforthilfe nicht ausreicht oder nicht gewährt werden kann sowie an soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen. Unternehmen können nicht unterstützt werden. Die Notlage kann sich zum Beispiel aus einem besonders hohen, nicht versicherten Schaden ergeben, dem nur eine geringe oder keine Unterstützung durch die Soforthilfe gegenübersteht. Die Verteilung der Spendengelder erfolgt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Soforthilfen in Anspruch genommen wurden. Allerdings ist die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen) zu berücksichtigen. Ein unabhängiger Verteilerausschuss, dem örtliche Vertreter wohltätiger Organisationen angehören, entscheidet über die Verteilung. Die Antragsteller werden gebeten, ihre Personalien, ihren Schaden und ihre aktuelle individuelle Situation darzulegen. Ein Vordruck findet sich auf der Homepage www.landkreis-hof.de/hochwasserspende. Die Verwendung des Vordrucks ist nicht zwingend. Der Antrag ist bis 31. Oktober 2021 an folgende Anschrift zu richten: