Ausgerechnet am 1. April ist der Artikel über das Bußgeld wegen des heruntergekurbelten Autofensters erschienen – viele Leser hielten den Vorgang zunächst für einen Aprilscherz. Eine Hoferin hatte ihr Auto am Hallenbad-Parkplatz abgestellt, und hatte die Scheibe ein wenig heruntergekurbelt – um exakt neun Zentimeter, ihr Mann hat danach eigens nachgemessen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Hof (Kod) verhängte dafür ein Bußgeld von 15 Euro. Begründung: Das Auto hätte dadurch gestohlen werden können und wäre somit möglicherweise zu einer Gefahr für andere geworden. Die Beklagte legte Widerspruch ein – und bekam Recht.