Illegale Pyrotechnik enthält deutlich mehr Sprengstoff als die zugelassenen maximal drei Gramm Schwarzpulver in handelsüblichen Böllern. Die aus einem Blitzknallsatz (brandfördernde Substanzen, sogenannte Oxidatoren), Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver zusammengesetzten Explosivkörper können jederzeit vorzeitig hochgehen. Dabei detonieren sie mit einem lauten Knall und hellem Lichtblitz.
Erhebliche Verletzungen
Die Bundesanstalt für Materialforschung warnt: „Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen.“ Die Zündschnüre würden nicht überprüft und könnten extrem schnell abbrennen, so dass kaum noch Zeit bleibt, sich schnell in Sicherheit zu bringen.
Auf polnischen Märkten sind selbst Profiböller der Klasse 3 und 4 problemlos zu haben, die in Deutschland nur für ausgebildete Pyrotechniker zugelassen sind. Mit Rohrbomben und Knaller-Batterien, die es locker auf 20 Kilogramm bringen, können ganze Autos in die Luft gejagt werden.
Nur Feuerwerk der Kategorie F1 und F2 ist erlaubt
In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Knallerbsen, Wunderkerzen, Partyknaller) das ganze Jahr über auch an Zwölfjährige an verkauft werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 (Raketen, Batterien, Knallkörper) ist ab 18 Jahren vom 28. bis 31. Dezember erlaubt – in Polen hingegen das ganze Jahr über.
Wichtig ist, nur geprüfte Ware mit CE-Zeichen, der Registriernummer (die über Stelle informiert, welche die Pyrotechnik geprüft hat), und deutscher Gebrauchsanweisung zu kaufen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung für die Zertifizierung zuständig.
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