Gegen die drei Verdächtigen in Deutschland laufen Ermittlungen wegen gewerbsmäßiger Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Strafrahmen dafür liegt laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 1 und 15 Jahren Haft.
Wie der lukrative Drogenhandel im Darknet die Ermittler herausfordert
Hintergrund zum Darknet Im sogenannten Darknet (englisch für «dunkles Netz») können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Der Bereich des Internets wird von Menschen genutzt, die viel Wert auf Privatsphäre legen oder in einem repressiven politischen System leben - aber auch von Kriminellen. Der Zugang ist über eine Anonymisierungssoftware möglich. Schwerpunkt illegaler Geschäfte im Darknet ist nach Einschätzung von Ermittlern Rauschgift. Waffen werden im Darknet nach Erkenntnissen von Fachleuten deutlich seltener angeboten als Drogen, sind aber angesichts der Sicherheitslage Schwerpunkt der Ermittlungen. Zudem spielt der Handel von Kinderpornografie, mit Falschgeld und gefälschten Pässen eine Rolle.