– Eine Pflegekraft soll während ihrer Arbeit ein Erotikvideo in einem Pflegeheim im unterfränkischen Bad Neustadt aufgenommen haben, auf dem auch ein Heimbewohner zu sehen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat das Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen, wie das Gericht mitteilte. Dieser sieht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro vor.