Bayern bekommt als letztes Bundesland ein eigenes Ladenschlussgesetz. Grundsätzlich bleibt es bei den allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr sowie vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen pro Jahr. Es kommen aber zusätzliche Ausnahmen hinzu, unter anderem für Tourismusorte und digitale Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal. Letztere sollen täglich 24 Stunden offen haben dürfen, wenn die Standortkommune dies so beschließt. Außerdem erhalten Kommunen und Händler die Möglichkeit, wochentags an bis zu zwölf „Event-Abenden“ im Jahr bis 24 Uhr für lange Einkaufsnächte zu öffnen. Auf diese Eckpunkte verständigte sich der bayerische Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag. Nach der Sommerpause soll ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen.