1991: Vor dem Berliner Landgericht beginnt der erste Mauerschützenprozess gegen vier ehemalige DDR-Grenzsoldaten, die 1989 den 20-jährigen Chris Gueffroy bei einem Fluchtversuch erschossen hatten. Laut Mauer-Stiftung wurde der Prozess gegen den Todesschützen zum Präzedenzfall. Dieser wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, drei mitangeklagte Grenzposten bekamen Bewährungsstrafen. Doch 1994 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf – weil die Soldaten in der Hierarchie ganz unten standen. In darauffolgenden Prozessen gegen Mauerschützen wurden dann relativ geringe Strafen verhängt.