In der Stadt und im Landkreis Hof Präsenzunterricht für Viertklässler wieder möglich

red
Von Montag an ist für Viertklässler wieder Unterricht in ihrer Schule möglich; ob dies auch umgesetzt wird, entscheidet die jeweilige Schule selbst. Unser Archivbild zeigt die Grundschule in Regnitzlosau. Foto: Archiv/Uwe von Dorn

Die Corona-Regelungen ermöglichen von Montag an den Schulbesuch für die Viertklässler. Ob die Schulen dies umsetzen, entscheiden sie jeweils selbst.

 
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Hof - Stadt Hof und Landkreis Hof informieren gemeinsam über die aktuellen Regelungen in den Schulen: Ab Montag, 10. Mai, dürfen die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen in Stadt und Landkreis Hof wieder in die Schule gehen. Der generelle Distanzunterricht für die vierten Klassen wird aufgehoben, und es kann zum Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht übergegangen werden. Ob für eine Klasse Präsenz- oder Wechselunterricht zur Anwendung kommt, hängt von Faktoren wie der Klassenstärke ab und wird von den Schulen festgelegt.

„Diese Lockerung ist ein nächster wichtiger Schritt in der Region. Doch für unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren gesamten Familien ist sie von besonders großer Bedeutung. Dessen sind wir uns bewusst“, erklären Landrat Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

„Die Schulfamilie hat diesen Schritt herbeigesehnt“, ergänzt Schulrat Stefan Stadelmann, fachlicher Leiter des Staatlichen Schulamts. „Präsenzunterricht ist gerade in der Grundschule durch nichts zu ersetzen.“

Falls die Inzidenzwerte mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 165 liegen, können gemäß der bayernweiten Regelungen weitere Lockerungen an den Schulen erfolgen. Erlaubt wäre dann Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht für die Klassen eins bis drei an Grundschulen sowie die Klassen fünf und sechs an Förderschulen. Diese Lockerungen treten nicht automatisch in Kraft, sondern müssen offiziell bekannt gegeben werden. Sollte der Inzidenzwert des Landkreises weiterhin unter 165 bleiben, könnte dies frühestens am Mittwoch, 12. Mai, der Fall sein. Die Bekanntgabe würde dann seitens des Landkreises Hof erfolgen. Ein entsprechender Prozess würde auch in der Stadt Hof in Gang gesetzt werden, sobald die Inzidenz unter 165 fällt.

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