Kulmbach - Aufstehen, Frühstücken, Zähneputzen und dann einen Corona-Test. So sieht die Morgenroutine der Kulmbacher Kleinkinder seit Montag aus. Von 10. Januar an gilt in bayerischen Kindertagesstätten und Kindergärten eine Testpflicht. Nur wer nachweisen kann, dass er Corona-negativ ist, wird betreut. Jeden Montag, Mittwoch und Freitag sollen Eltern ihre Kinder zu Hause testen und ein negatives Testergebnis in der Einrichtung nachweisen. Dazu können sie den negativen Test des Kindes durch Vorzeigen der Testkassette oder durch das Führen eines Formulars bestätigen.