Kulmbach - Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum, das vom Kulmbacher Landratsamt für Teile der Kulmbacher Innenstadt und bestimmte Plätze in Marktleugast erlassen worden war, geht in die Verlängerung.
Das Landratsamt hat seine Allgemeinverfügung bis zum 14. Februar verlängert. Damit bleibt es bei den Corona-Regeln, die für Kulmbach und Marktleugast erlassen wurden.
Kulmbach - Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum, das vom Kulmbacher Landratsamt für Teile der Kulmbacher Innenstadt und bestimmte Plätze in Marktleugast erlassen worden war, geht in die Verlängerung.
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Das Landratsamt hatte das Verbot zunächst nur für die Zeit vom vergangenen Freitag bis einschließlich Sonntag verhängt. Hintergrund dieser kurzen Geltungsdauer war die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt auch die aktuelle Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen nur bis 31. Januar galt. Jetzt hat der Freistaat diese Verordnung bis 14. Februar verlängert.
Analog dazu hat Oliver Hempfling, Jurist am Landratsamt, auch die örtliche Allgemeinverfügung angepasst. Neben dem Alkoholverbot im öffentlichen Raum haben die Behörden für die Stadt Kulmbach auch die Maskenpflicht verlängert.
Danach gilt für Kulmbach, dass in folgenden Bereichen der Stadt auch im Freien Masken getragen werden müssen und im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden darf: Bereich Obere Stadt/Kirchwehr bis Einmündung Festungsberg, am Festungsberg bis zur Einmündung Kirchplatz, am Kirchplatz und auf dem Treppenaufgang zwischen Obere Stadt und Kirchplatz, am Rot-Kreuz-Platz, Bahnhofsplatz, Heinrich-von-Stephan-Straße, Hans-Hacker-Straße, Kressenstein, Basteigasse, Schießgraben einschließlich Bereich „Entenweiher“, Obere Stadt, Spitalgasse, Fischergasse bis zur Einmündung „Brauhausgässchen“ (Verbindungsstück Sutte-Fischergasse mit Einfahrtsbereich der Tiefgarage), Bereich „Stadthalle entlang des Mühlbachs, Sutte, Kronacher Straße bis Einmündung Rot-Kreuz-Platz.
Dass auch die Maskenpflicht in der Innenstadt verlängert wurde, obwohl die 7-Tage-Inzidenz in Kulmbach nun bereits seit mehr als einer Woche unter einem Wert von 200 liegt, begründet das Landratsamt mit der unklaren Lage in Bezug auf Virus-Mutationen. Die seien nun in Bayreuth und im Landkreis Hof nachgewiesen. Eine erste Stichprobe von 30 Abstrichen positiv getesteter Kulmbacher habe zwar keine Hinweise auf die als wesentlich ansteckender eingestuften Mutanten ergeben. Trotzdem bleibe man vorsichtig.
In Marktleugast ist in folgenden Bereichen der Genuss von Alkohol im Freien verboten: Radonplatz, Floriansplatz, Festplatz, Webergasse, Kinderspielplatz „Griesinger-Garten“, Parkstraße, das Umfeld bei der „Dreifachsporthalle“, der Grund- und Mittelschule und der „Platz der Begegnung“ in Marktleugast, Neuensorger Weg.
Dass von den 22 Gemeinden, die wegen eines Alkoholverbots in ihren Bereichen vom Landratsamt angeschrieben worden waren, nur Kulmbach und Marktleugast mitmachen, sieht Oliver Hempfling auch in Verbindung mit der Jahreszeit. Natürlich komme es im Winter bei frostigen Temperaturen weniger zu Trinkgelagen im Freien. „Wäre es jetzt Sommer, hätte das sicher anders ausgesehen.“
Der Marktleugaster Bürgermeister Franz Uome hatte sich Ende vergangener Woche verwundert darüber gezeigt, dass dem Angebot, Alkoholverbote an sogenannten „neuralgischen Punkten“ auszusprechen, fast von seinen Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen gefolgt ist. Uome hat gegenüber unserer Zeitung betont, alle Anstrengungen müssten derzeit unternommen werden, um den Inzidenzwert zu drücken.
Die Tendenz, sich im Freien zu treffen, um zu feiern und zu trinken sei natürlich im Winter geringer. Trotzdem habe er sich entschieden, das Angebot des Landratsamtes aus Präventionsgründen anzunehmen. „Entschließt man sich gegen eine Maßnahme und es passiert irgendetwas, dann heißt es schnell: Warum hast du nicht gehandelt? Man wird in der Pandemie fast schon genötigt schnelle Entscheidungen zu treffen, auch wenn diese nicht immer einfach sind.“
Diese Einstellung bekräftigte Bürgermeister Franz Uome gegenüber unserer Zeitung am Montag erneut. Marktleugast bleibe bei seiner Entscheidung. „Es geht darum, vorher etwas zu tun, damit nichts passiert. Wenn erst etwas passiert ist, dann ist es zu spät.“