In Marktredwitz Media-Markt kontrolliert doch wieder

Ohne Nachweis geht nichts mehr: Der Marktredwitzer Media-Markt beugt sich der Anordnung des Wunsiedler Landratsamts. Kunden müssen jetzt vor dem Einlass erneut beweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: /Florian Miedl

Das Schild „Treten Sie ein“ ist weg. Nach dem Besuch­ aus dem Ordnungsamts steht vor der Filiale des Elektronik­-Riesen in Marktredwitz: „Wir gehen auf Nummer sicher: 2 G.“

 
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Marktredwitz - Wer rein will, muss nun doch vollständig geimpft oder genesen sein: Inzwischen hält sich auch der Marktredwitzer Media-Markt in der Waldershofer Straße wieder an die bayernweiten Bestimmungen. Vor dem Eingang des Elektro-Geschäfts verweisen Schilder auf die geltende 2 G-Regel. Mitarbeiter kontrollieren die Nachweise, bevor Kunden eintreten dürfen.

Anfang der Woche alles anders

In der vergangenen und Anfang dieser Woche sah das noch anders aus (wir berichteten). Ebenso wie in anderen Filialen der Media-Saturn-Holding hatte auch die Marktredwitzer Niederlassung darauf verzichtet, sich Corona-Schutznachweise zeigen zu lassen, bevor Kunden Einlass gewährt worden war. Vor der Tür stand ein Schild mit dem Titel „Treten Sie ein“. Darunter war zu lesen, dass der Einlass ab sofort auch ohne Impfnachweis und negativen Corona-Test möglich sei. Wer eine FFP2-Maske trug, durfte passieren. Dieses Handhabe wurde auch auf der Homepage des Marktes erklärt: Unter „geltenden Regelungen“ fand sich kein Wort von 2 G.

Hofer Markt rudert schneller zurück

Doch nach Besuchen aus den Ordnungsämtern ruderten einige Filialen zurück – noch schneller als der Marktredwitzer Media-Markt zum Beispiel der in Hof. Dieser musste ein Bußgeld bezahlen, da keiner kontrolliert hatte, bestätigt die Stadt Hof.

Chef kommentiert Kehrtwende nicht

In Marktredwitz heißt es laut Homepage seit Mittwoch wieder: „Ab sofort ist der Zugang nur mit 2G möglich. Bitte halten Sie Ihr gültiges Impfzertifikat und einen Lichtbildausweis bereit.“ Marktleiter Rico Treue will sich selbst nicht zu der Kehrtwende äußern. Augenzeugen zufolge kontrollierte der Chef Ende der Woche selbst vor dem Eingang. Konsequent seien Kunden, die ohne 2G-Nachweis im Marktredwitzer Media-Markt einkaufen wollten, ab Mittwoch abgewiesen worden.

Anordnung zunächst ignoriert

Laut Ministerium unterlägen Elektrofachmärkte klar der 2 G-Zugangsregel, hatte Anke Rieß-Fähnrich vom Wunsiedler Landratsamt schon Anfang der Woche betont. Diese explizite Kontrollpflicht auszusetzen, sei widerrechtlich. Deshalb habe man den Marktredwitzer Mediamarkt bereits vergangene Woche aufgefordert, sich an die Verordnung zu halten. „Was er leider nicht gemacht hat“, bedauerte Medienreferentin Rieß-Fähnrich am Freitag. Am Mittwoch habe das Ordnungsamt selbst vor Ort die Marktleitung aufgesucht. „Nach dem Gespräch wurden die Kontrollen wieder aufgenommen. Wir würden uns natürlich wünschen, dass es so bleibt, und werden die Situation weiterhin sehr genau beobachten“, sagte Rieß-Fähnrich.

Lockdown mit Schlupflöchern

Tatsache ist, dass der Unmut über die oft wechselnden Corona-Regeln wächst – besonders beim Handel. Hier wird längst mit so vielerlei Maß gemessen wird, dass Kunden sich kaum merken können, wo gerade was gilt. Denn der Anfang Dezember beschlossene Lockdown für Ungeimpfte hat inzwischen sehr viele Schlupflöcher. Alles, was zur „Grundversorgung“ zählt, darf ohne Impfausweis oder negativen Corona-Test eingekauft werden: Von 2G befreit hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof im Dezember auch den Handel mit Spielzeug und Bekleidung, wie vorher schon den Verkauf von Schuhen, Büchern, Schnittblumen und Gartengeräten.

Grundversorgung selbst bescheinigt

Daraufhin bescheinigen sich etliche Märkte der Media-Saturn-Holding in der vergangenen Woche einfach selbst, dass ihre Angebote ebenfalls zur Grundversorgung zählten und kontrollierten nicht mehr.

Dem Ordnungsamt Folge leisten

Die Media-Markt- Unternehmens-Zentrale in Ingolstadt erklärte, es sei weder im Verordnungskontext der Bayerischen Staatsregierung noch in der Begründung der jüngsten Urteile klar geregelt, was aktuell als täglicher Bedarf gelte. „Aus unserer Sicht zählen auch Elektronikprodukte und die dazugehörigen Services zur Grundversorgung“, erklärte die Sprecherin der Media-Saturn-Holding am Montag und betonte: Selbstverständlich halte sich das Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen und werde den Anordnungen der jeweiligen Ordnungsämter Folge leisten. Daher könne es zu Abweichungen und kurzfristigen Änderungen in einzelnen Märkten kommen.

Landratamt hält sich bedeckt

Wie und mit welchen Konsequenzen das zuständige Wunsiedler Landratsamt nun die Situation im Marktredwitzer Media-Markt Markt „beobachten“ wird, ob die Verantwortlichen auch die Polizei eingeschaltet haben und ob tatsächlich Strafen verhängt worden sind, war am Freitag nicht zu erfahren. Als zuständige Behörde dürfe man aktuell schlichtweg nicht mehr Verfahrensinterna herausgeben, erklärte Rieß-Fähnrich. Ebenso wenig wollte sich der Marktredwitzer Media-Markt dazu äußern, welche „kurzfristigen Änderungen“ die Filiale und in die Zentrale noch auf Lager haben.

Kommentar
Von Brigitte Gschwendtner
Der Unmut der Händler wächst

War der Regelverstoß des Media-Markts richtig oder falsch? Eigentlich sollten sich Riesen ebenso an (2 G-)Gesetze halten wie Zwerge. Doch eventuell hilft der Vorstoß der mächtigen Media-Saturn-Holding auch dem kleinen Familienbetrieb, der sich zwar nicht traut, Verordnungen zu missachten, sie aber ebenso unfair findet wie sein großer Nachbar.
Fakt ist: Der Unmut der Händler wächst. Warum manche Waren zur Grundversorgung zählen und andere nicht, ist kaum nachvollziehbar. Das birgt die Gefahr, dass immer mehr Unternehmer Urteile eigenmächtig interpretieren, weil sie sich willkürlichen Anordnungen widersetzen wollen.
Wie berichtet, erwog Caroline Frey, der in Marktredwitz das größte Mode- und Möbelhaus gehört, ähnliche Schritte, bevor die Kaufhausketten-Chefin auf Rat ihres Anwalts lieber gegen die Verordnung klagte, statt sie einfach zu missachten.
Die Frage ist: Wie lange halten sich die Unternehmer noch an Vorgaben, hinter denen sie keine Logik erkennen? Man darf gespannt sein, wann die nächsten verärgerten Händler ausscheren und wie die bayerische Staatsregierung und das Wunsiedler Landratsamt mit diesen Gesetzesbrüchen umgehen werden.

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