In Marktredwitz Stadt untersagt offene Feuerstellen

red
Sonnwendfeuer wird es heuer im Stadtgebiet von Marktredwitz nicht geben. Foto: picture alliance/dpa/Angelika Warmuth

Wegen der Trockenheit sind Lager- und Sonnwendfeuer verboten. Grillen ist unter gewissen Bedingungen erlaubt.

 
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Wegen der im Juni bisher überdurchschnittlich hohen Temperaturen und der geringen Niederschlagsmengen ist die Brandgefahr auch im Stadtgebiet von Marktredwitz enorm gestiegen. Der sehr hohe Waldbrandgefahrenindex und der hohe Graslandfeuerindex spiegeln diese Tatsachen wider. Nennenswerte Niederschläge sind aktuell nicht zu erwarten. Die Stadt Marktredwitz ordnet deshalb in einer Allgemeinverfügung an, dass offene Feuerstellen – wie beispielsweise Lagerfeuer, Sonnwendfeuer oder Feuer zur Zubereitung von Speisen – untersagt sind. Hierzu zählen auch offene Feuer in dafür angelegten Feuerstellen. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Stadtgebiet ist untersagt. Die Regierung von Oberfranken hat außerdem Beobachtungsflüge zur Früherkennung von Waldbränden angeordnet.

Allgemeinverfügung gilt bis 15. Juli

Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher, also abgelöscht, entsorgt wird, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken (Auenpark, Weidersberg und Freibad) ist die Grillkohle ebenfalls ordnungsgemäß abzulöschen. Die am Mittwoch, 22. Juni, erlassene Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 15. Juli und kann unter www.marktredwitz.de eingesehen werden. Den Anweisungen des städtischen Personals, der Polizei und von der Stadt Marktredwitz hierzu bemächtigen Personen ist unbedingt Folge zu leisten, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die angewiesenen Personen haben die Feststellung ihrer Personalien zu dulden.“ red

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