Allgemeinverfügung gilt bis 15. Juli
Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher, also abgelöscht, entsorgt wird, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken (Auenpark, Weidersberg und Freibad) ist die Grillkohle ebenfalls ordnungsgemäß abzulöschen. Die am Mittwoch, 22. Juni, erlassene Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 15. Juli und kann unter www.marktredwitz.de eingesehen werden. Den Anweisungen des städtischen Personals, der Polizei und von der Stadt Marktredwitz hierzu bemächtigen Personen ist unbedingt Folge zu leisten, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die angewiesenen Personen haben die Feststellung ihrer Personalien zu dulden.“ red