In Marktredwitz Winterdienst mit Appell an Autofahrer

Teilweise wird es für die Räumfahrzeuge auf den Straßen sehr eng. Foto: Stadt Marktredwitz

Parkende Autos machen den Räumfahrzeugen die Durchfahrt teilweise schwer. Die Stadt Marktredwitz bittet um Rücksicht und auch darum, die Gehwege sicher zu halten.

 
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Der Winter ist angebrochen – die starken Minusgrade hinterlassen mit viel Schnee und Glatteis vor allem auf den Straßen ihre Spuren.

Der Winterdienst der Stadt Marktredwitz richtet deshalb einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer: „Leider kommt es häufig vor, dass parkende Fahrzeuge am Straßenrand die Durchfahrt der Räumfahrzeuge erschweren oder sogar verhindern. Zum einen stellen nicht geräumte Straßen eine erhebliche Gefahr da, zum anderen müssen Strecken deshalb mehrfach abgefahren werden und die Räumfahrzeuge auf verengten Wegen wenden.“

Der Winterdienst ist von frühmorgens bis spätnachts im Einsatz, um für eine gute und sichere Basis im Straßenverkehr zu sorgen. Es wäre eine große Erleichterung, wenn die Verkehrsteilnehmer darauf achten würden, dass beim Parken keine verengten Stellen entstehen. Zudem bittet der Winterdienst darum, dass auch Fahrradfahrer immer gut beleuchtet unterwegs sein sollten, um auch hier eine Gefahr zu vermeiden.

Vorschriften für Gehwege

Die Stadt weist Haus- und Grundstücksbesitzer außerdem auf die Vorschriften der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“ hin. Innerhalb der geschlossenen Ortslage bestehe für Gehbahnen eine Räum- und Streupflicht. Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gelte die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze. Diese Verpflichtung gelte auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist. Die Sicherungsflächen seien bei Schnee und Glättebildung durch Räumen und Streuen auf eigene Kosten in einem sicheren Zustand zu halten.

Die Gehbahnen seien gründlich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Splitt, Sand und – soweit in Ausnahmefällen erforderlich – auch mit Tausalz (jedoch nicht mit ätzenden Stoffen) zu bestreuen. Bei der Beseitigung von Schnee und Eis dürfe man keine ungeeigneten, also vor allem spitze Werkzeuge, verwenden. „Flächen sind an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr verkehrssicher zu halten, sodass diese ohne Gefahr benutzbar sind. Die Räum- und Streuarbeiten sind nötigenfalls mehrmals am Tag vorzunehmen“ schreibt die Stadt Marktredwitz.

Eine Sache der Anlieger

Wer Schnee und Eis am Rand der Geh- und Fahrbahn ablagert, müsse darauf achten, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird und Schneewasser ungehindert abfließen kann. Hydrantendeckel, Schieberklappen der Gas- und Wasseranschlüsse, Straßenrinnen und Wassereinläufe seien unbedingt von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Tauwetter sei Schneematsch auf Gehwegen sofort zu entfernen. Auf keinen Fall dürfe man zusätzliche Schneemengen von Dächern, Höfen oder Vorgärten auf einer öffentlichen Straße oder am Fahrbahnrand ablagern. Es sei Sache der Anlieger, für die Abfuhr der Schneemengen von eigenen Grundstücken zu sorgen oder diese dort zu belassen.

Die Stadt weist auch darauf hin, dass Streumaterial aus den Streukästen der Stadt Marktredwitz nur in Notfällen entnommen werden darf. Verboten sei ferner das Rodeln und Schlittschuhlaufen auf öffentlichen Verkehrswegen oder Plätzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten nicht erfülle, könne mit einer Geldbuße belegt werden. Der Vollzug der Gemeindeverordnung werde durch die Polizei und die Verantwortlichen des Winterdienstes der Stadt Marktredwitz überwacht.

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