In Bayern wird der Maibaumklau als Teil des Brauchtums angesehen und gewöhnlich nicht strafrechtlich verfolgt. Vor allem wenn die Ablöse nicht aus Gerstensaft und Brotzeit besteht, sondern einem sozialen Zweck dient. So geschehen in Tröstau.
In Tröstau Dorfjugend nötigt Gemeinderat zur Zahlung der Sitzungsgelder
Christian Schilling 12.06.2025 - 08:00 Uhr