Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl hat sich der Angeklagte keinen Gefallen getan. Statt den Bußgeldbescheid von 4800 zu akzeptieren, muss er nun 6000 Euro zahlen, dazu kommen die Kosten des Verfahrens, sehr teure schriftliche und mündliche Gutachten von Schlangenexperten und die Ausgaben für seine Verteidigerin. Denn für das Wunsiedeler Amtsgericht gab es keinen Zweifel: Der 35-Jährige ist schuldig „eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz in 54 tatmehrheitlichen Fällen“. Das ist das Ergebnis von zwei Gerichtsterminen und stundenlangen Verhandlungen und Befragungen.