Richterin Rhein hatte im Laufe des Verfahrens durchaus Zweifel an der dem Influencer-Wesen eigenen Vermischung von Schein und Sein erkennen lassen. "Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild", hatte die Juristin bei der mündlichen Verhandlung im Februar gesagt. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Influencer-Paradoxon nicht mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts lösen können", führte sie am Montag aus. "Das Paradoxon besteht darin, dass sich einerseits das (Influencing) als authentisch darstellt, das Ganze andererseits aber eine Riesenwerbemaschine ist."