Merz: Verschließen uns Modernisierung von Einwanderungsrecht nicht
Unionsfraktionschef Friedrich Merz bemühte sich jedoch, den Ton in der Debatte zu entschärfen. Die Union verschließe sich "einer weiteren Modernisierung des Einwanderungsrechts und des Staatsbürgerschaftsrechts der Bundesrepublik Deutschland nicht", sagte der CDU-Vorsitzende. "Wir legen allerdings auch Wert darauf, dass die Vergabe der Staatsbürgerschaft am Ende eines Integrationsprozesses stattfindet und nicht am Anfang."
Noch in dieser Woche soll es im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine Aktuelle Stunde zu dem Vorhaben geben, das - zumindest was den zeitlichen Ablauf angeht - auch in Teilen der FDP umstritten ist. So sagte FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der "Welt": "Noch bevor das geplante Einwanderungsgesetz beschlossen ist, präsentiert das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist die falsche Reihenfolge."
Wirtschaft unterstützt erleichterte Einbürgerung
Die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, unterstützt jedoch die Regierungspläne: Eine erleichterte Einbürgerung stärke die Integration der in Deutschland lebenden und arbeitenden Ausländerinnen und Ausländer, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sieht darin einen Standortvorteil für Deutschland, wie Bundesgeschäftsführer Markus Jerger dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte.
Über ein weiteres Vorhaben der Ampel-Koalition zu Migrationsfragen soll der Bundestag noch in dieser Woche abstimmen. Von dem geplanten Gesetz zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Ausländer profitieren, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben. Wer zum Stichtag fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, bekommt den Plänen zufolge 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Ampel hat beim Aufenthaltsrecht nachjustiert
An dem Entwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht wurden nach Beratungen zwischen den Koalitionären am Montagabend noch Änderungen vorgenommen. Der FDP war dabei wichtig, dass nur von der Regelung profitieren kann, wer nach Abschluss seines Asylverfahrens mindestens ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland verbracht hat. Damit soll verhindert werden, dass Ausländer etwa wegen einer überlangen Verfahrensdauer oder weil ein Abschiebungsflug ausgefallen ist, automatisch zum Kreis der Begünstigten gehören. "Es kann nicht sein, dass Personen schon nach Ablauf des erfolglosen Asylverfahrens und des Asylprozesses quasi zufällig in einen gesicherten Aufenthalt rutschen", sagte die FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch.
Die Grünen hatten sich in den Beratungen dafür eingesetzt, dass die Geduldeten nicht nur ein Jahr, sondern 18 Monate Zeit bekommen, um die erforderlichen Integrationsleistungen zu erbringen. Außerdem wurde der Stichtag vom 1. Januar auf den 31. Oktober 2022 verschoben.