Karlsruhe - Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit einer Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“ Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt.