„Jobs auf Zeit“ sind wackelig: Wer einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss damit rechnen, dass nach einem oder zwei Jahren Schluss ist mit dem Job. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung hin. „Es gibt zwar einen Fachkräftemangel. Trotzdem verzichten einige Betriebe nach wie vor darauf, ihre Beschäftigten zu binden: Sie drücken ihnen Verträge mit Zeitlimit in die Hand“, erklärt Mustafa Öz.