Junge Straftäter Kinderporno-Täter oft Jugendliche

Die Polizei ermittel im Bereich der Kinderpornografie sehr intensiv. Foto: dpa//Arne Dedert

Die meisten Täter in diesem Bereich sind selbst minderjährig. Oft kommt es zu Verfahren wegen kinderpornografischen Materials auf Handys. Unter anderem mit diesem Thema hat auch die Jugendgerichtshilfe im Landkreis immer wieder zu tun.

 
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Große Probleme, was Straftaten von Kindern und Jugendlichen angeht, sind der Besitz und das Verschaffen von Kinderpornografie. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren in die Höhe geschossen. Sie machten im Jahr 2021 unter den Deliktarten strafunmündiger Kinder unter 14 Jahren im Kreis Hof ganze 14 Prozent aus. Ein größerer Anteil entfiel nur auf Körperverletzungsdelikte (31 Prozent) und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (23 Prozent). So war Kinderpornografie – einmal mehr – Thema im Sitzungssaal des Landratsamtes.

Diesmal, als es im Jugendhilfeausschuss über die Fortschreibung der Planung für die Jugendgerichtshilfe ging. Hierzu beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, den im Jahr 2007 erstmals beschlossenen Plan an den aktuellen Bedarf anzupassen. Stellvertretende Landrätin Annika Popp (CSU) setzte das Gremium über die aktuellen Gegebenheiten in Vertretung für Kreisjugendpfleger Johannes Wurm ins Bild.

Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe, die eine gesetzliche Aufgabe des Jugendamts ist, begleiten Heranwachsende und deren Familien durch Strafverfahren. Sie treten mit straffällig gewordenen jungen Menschen ins Gespräch und können dann Staatsanwaltschaft und Jugendgericht etwa über die Lebenssituation und die sozialen Hintergründe der Tat informieren. Sie unterstützen die jungen Menschen, die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht gleichermaßen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Tat richtig einzuordnen.

Einzuordnen gibt es gerade, wenn es um Kinderpornografie geht, im Zweifel viel. Die meisten Tatverdächtigen in diesem Bereich sind Kinder und Jugendliche – und zwar zumeist unfreiwillig. Nicht selten landet Bild- und Videomaterial dieser Art in Klassen- und Gruppenchats. Es ist dann auf dem Handy gespeichert – was bereits als Besitz gilt. In aller Regel geht es hier nicht um Darstellungen schweren Missbrauchs, sondern häufig nur um „Sticker, die in Photoshop irgendwie zusammengebastelt werden“. Die hohen Fallzahlen seien auch darauf zurückzuführen, dass die Polizei hier sehr intensiv ermittle, sagte Jugendrichter Hubert Pürner.

Immerhin, führte er aus, gebe es in solchen Fällen im Jugendstrafrecht noch die Möglichkeit, adäquat auf den Einzelfall zu reagieren und das Verfahren gegebenenfalls einzustellen. Im Erwachsenenstrafrecht sei das inzwischen, seit der Bund den Kinderpornografie-Paragrafen im vergangenen Jahr in einer verschärften Form neu fasste, nicht mehr möglich. Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder ist seitdem als Verbrechen eingestuft, nicht mehr als Vergehen – und unterliegt einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Prävention in Sachen Straftaten – auch zum Thema Kinderpornografie – betreibt bereits etwa die Polizeiinspektion Hof. Darüber berichtete in der Sitzung die dafür zuständige Beamtin Franziska Merkel. Seit dem vergangenen Jahr fänden der Unterricht zur Medienkompetenz in Kooperation mit der Justiz statt. Ein Jugendrichter sei im Boot, der über konkrete Fälle berichten kann – auch davon, wie es mit den Jugendlichen nach der Tat weiterging. Das laufe sehr gut.

Der Planungsausschuss Jugendhilfeplanung, der den Plan zur Jugendgerichtshilfe überarbeitet hat, gab die Empfehlung ab, die Präventionsangebote in diesem Bereich auszuweiten, mehr finanzielle Mittel und pädagogisches Personal hierfür aufzuwenden. Es gelte zum einen, Eltern, Fachkräfte und Richter zu schulen, Präventionsbeauftragte an Schulen einzuführen, zum anderen Kinder und Jugendliche für die juristischen Konsequenzen von Straftaten zu sensibilisieren.

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