Tokio - Japans Oberster Gerichtshof hat ein inzwischen nicht mehr wirksames Sterilisationsgesetz, unter dem Tausende Menschen zwangsweise unfruchtbar gemacht wurden, als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht habe zugleich einer Gruppe von Klägern eine Entschädigung zugesprochen, die sich vor vielen Jahren einer Operation zur Sterilisation unterziehen mussten, berichtete die japanische Nachrichtenagentur Kyodo. Ihre Entschädigungsansprüche fielen nicht unter eine Verjährungsfrist, da das Gesetz verfassungswidrig gewesen sei, so das Gericht. Es sei nicht zu tolerieren, dass der Staat in diesem Fall eine solche Frist geltend mache.