Doch Insolvenzverwalter Michael Jaffé versucht, so viel Geld wie möglich für die Gläubiger zu sichern. Brauns Anwälte hingegen argumentieren, dass die Arrestbeschlüsse des Insolvenzverwalters nichtig seien, weil Brauns Vermögen bereits von der Staatsanwaltschaft eingefroren wurde. "Alles, was nach der Staatsanwaltschaft kommt, ist nichtig", sagte Brauns Anwalt Bernd-Wilhem Schmitz. Im ersten Arrestbeschluss über 140 Millionen Euro geht es um von Wirecard vergebene Kredite an die Firmengruppe Opac, für die es keine Sicherheiten gab. Der Insolvenzverwalter wirft Braun vor, gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, weswegen der Österreicher für dieses Geld aufkommen soll.