Auf der anderen Seite ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur" gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.
Die Kläger, darunter ein Bündnis um den ehemaligen AfD-Gründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.
Gewichtige Bedenken
Richterin König sprach zwar von gewichtigen Bedenken. In Summe geht die Mehrheit des Senats aber davon aus, dass die EU ihre Kompetenzen nicht überschreite und das Budgetrecht des Bundestags nicht substanziell eingeschränkt werde. Es gehe auch nicht um den Einstieg in eine Transferunion. Bundesregierung und Bundestag hätten in der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten in Karlsruhe betont, es handele sich um ein einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine beispiellose Wirtschaftskrise, die die Pandemie ausgelöst habe.
Einzig Verfassungsrichter Peter Müller reichte genau diese Argumentation nicht. In einem sogenannten Sondervotum listete er aus seiner Sicht offene Fragen auf. Hierzu hätte seines Erachtens der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden müssen.
Die Verfassungsrichterinnen und -richter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie auch ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum steht. Das war nun im Hauptverfahren geprüft worden.