Karlsruhe - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich auch in Zukunft in großem Stil Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Organisation infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in der Verhandlung sagte. Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden.