Bei den Bundestagswahlen am Sonntag kann man „grundsätzlich auch im Kostüm wählen“. Das geht aus der „Handreichung für Wahlvorstände zum Umgang mit Auswirkungen von Fastnachts-/Karnevals-/Faschingsveranstaltungen auf die Bundestagswahl 2025“ der Bundeswahlleiterin hervor.