Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium teilte am Sonntag (25. Februar) mit, dass Fachleute aus aktuellem Anlass 57 Proben der vergangenen Jahre zu Sonnenschutzprodukten auf DnHexP untersucht hätten. Demnach konnte der Weichmacher in 21 Proben in einer Konzentration von 0,3 bis 16 Milligramm pro Kilogramm nachgewiesen werden.
Keine Gefährdung durch Sonnenschutzmittel
Das BfR kommt in seiner am Samstag (24. Februar) verbreiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass es durch Sonnenschutzmittel, die einen potenziell mit DnHexP verunreinigten UV-Filter enthielten, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen komme.
DnHexP sei als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten. Er könnte aber als Verunreinigung von Ausgangsstoffen in solche Produkte eingetragen werden.
Das BfR betonte, die vorliegende Bewertung der gesundheitlichen Risiken sei vorläufig. Es sei davon auszugehen, dass mögliche Risiken eher zu hoch als zu niedrig eingeschätzt worden seien. Eine weitere Unsicherheit bestehe darin, dass es bisher keine Grenzwerte oder Richtwerte für MnHexP oder den möglichen Ausgangsstoff DnHexP gebe.