Im Zwist um die besten Plätze am Tag der Deutschen Einheit in Mödlareuth muss die Gewerkschaft eine Niederlage einstecken: Das Verwaltungsgericht Gera hat die vom DGB Thüringen eingereichte Klage gegen einen Versammlungsbescheid des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises abgewiesen. Demnach bleibt es bei der Zuteilung der Flächen an den DGB, die CSU und die AfD auf der thüringischen Seite des Ortes. Das Gericht folgt in seiner Begründung in allen Punkten der Argumentation der Kreisverwaltungsbehörde. Das „Erstanmelderprivileg“, das der DGB anführte, ließ das Gericht nicht gelten. Vielmehr habe die Ordnungsbehörde richtig gehandelt, bei der Flächenzuteilung sich an der jeweils zu erwartenden Teilnehmerzahl zu orientieren.