Am Ende kümmert sich der Staat auch um die letzten Dinge. Und da die öffentliche Hand jeden Lebens- oder in diesem Fall Nachlebensbereich genau regelt, gibt es dazu nicht nur gesetzliche Vorschriften nach der Bestattungsordnung, sondern auch jeweils einen passenden Haushaltsansatz. Im Landkreis Wunsiedel heißt es etwa im Einzelplan 4, Unterabschnitt 414 des Haushaltsentwurfs für dieses Jahr: „Der Zuschussbedarf im Bereich der Hilfen in anderen Lebenslagen (Anmerkung: Hierunter fallen auch Bestattungskosten) steigt nach unserer Einschätzung gegenüber dem Vorjahr leicht um 1500 auf 57 000 Euro.“ Wie die Leiterin des Sozialamtes im Landratsamt, Elisabeth Weiß, jüngst im Sozialausschuss sagte, gibt es auch im Landkreis immer wieder Angehörige Verstorbener, die deren Beerdigung nicht bezahlen können. „Das kommt etwa bei Hartz-IV- oder anderen Sozialleistungsempfängern vor. Im Fall der Fälle springt der Landkreis Wunsiedel ein.