Das Gefängnis-Urteil, das am die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Bayreuth am 14. September gegen einen 31 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Kulmbach gesprochen hatte, ist rechtsgültig. „Seitens der Verteidigung wurde keine Revision eingelegt“, teilte Pflichtverteidigerin Marion Reisenhofer auf Anfrage unserer Redaktion nach Ablauf der Frist von einer Woche mit. Die Anwältin machte keine Angaben zu den Gründen des Verzichts.
Keine Revision Haftstrafe für Mann aus Raum Kulmbach gilt
Jürgen Lenkeit 27.09.2026 - 18:30 Uhr