Kettensägen-Prozess gegen Ex-VfB-Keeper Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe für Jens Lehmann

red/

Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann soll mit einer Kettensäge in der Garage eines Nachbarn einen Dachbalken angesägt haben. Nun steht er deswegen vor Gericht, der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe.

 
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Jens Lehmann vor Gericht in Starnberg Foto: dpa/Peter Kneffel

Im Prozess gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Nachbarschaftsstreits und einem Vorfall mit einer Kettensäge fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem soll Lehmann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 216 000 Euro an die Staatskasse zahlen.

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„Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer am Freitag vor dem Amtsgericht Starnberg - oder sie landeten vor Gericht.

Lehmann ist angeklagt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs. Im Zentrum der Vorwürfe gegen den 54-Jährigen steht ein skurriler Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben.

Es gebe „keinen Zweifel“ daran, dass die Vorwürfe gegen den WM-Helden von 2006 zutreffen, betonte Staatsanwalt Kreutzer. Lehmann habe seinem Nachbarn „schlicht und ergreifend eins auswischen“ wollen.

Für den Freitag wird noch das Urteil erwartet

Kreutzer hatte auch keinen Zweifel daran, dass Lehmann die Parkgebühren in einem Parkhaus am Flughafen nicht zahlen wollte und darum vorgab, im Parkhaus noch etwas zu tun zu haben - und dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchfuhr. „Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig“, sagte Kreutzer. „Und das für ein paar Hundert Euro - bei Ihren finanziellen Verhältnissen.“

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. Lehmanns Anwalt Christoph Rücker sagte in seinem Plädoyer: „Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen.“ Er warf dem Staatsanwalt Rache vor und ein unzulässiges „Moralisieren“. Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien „Peanuts“. „Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat.“ Er forderte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Für den Freitag wurde noch ein Urteil in dem Prozess gegen Lehmann erwartet.