Kinderpornografie im Klassenchat „Das ist kein Spaß, sondern strafbar!“

Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat ist strafbar. Das gilt auch für die Verbreitung „normaler“ Pornos an unter 18-Jährige. Foto: picture alliance/dpa/Silas Stein

Kinderpornografie auf Schülerhandys ist ein Phänomen des Internet-Zeitalters. Oft steckt einfach Gedankenlosigkeit dahinter – dabei geht es um Straftaten, deren juristische Folgen heftig sein können. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Hof müssen immer wieder ermitteln.

 
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