Die vor einem halben Jahr beschlossenen moderaten Lockerungen im bayerischen Ladenschlussgesetz müssen vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Sieben Klägerinnen und Kläger, unter anderem die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von Verdi und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), haben nach eigenen Angaben Popularklage gegen die Regelungen eingereicht. Die Klage richtet sich laut Mitteilung insbesondere gegen die sogenannten digitalen Kleinstsupermärkte ohne Personal, die nun durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags. Aber auch gegen die erlaubten Ladenöffnungen in mehreren hundert Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen.
Klage eingereicht Gericht prüft Lockerungen beim Ladenschluss
Christoph Trost 16.01.2026 - 18:19 Uhr