"In keinem anderen Bundesland verfügt die Polizei über die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger so lange und schon wegen der Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten in Vorbeugehaft zu nehmen", erklärte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen. "Die Vorschrift ist unserer Überzeugung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar und ein Hauptkritikpunkt unserer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das PAG."
Auf den Ausgang der weiteren Klagen blickt Wladarsch etwas optimistischer als auf das eigene Verfahren: "Eine Parteiklage kann vielleicht mehr Erfolg haben, weil da mehr Legitimation dahinter steckt als bei uns". Im vergangenen Jahr wurde eine Klage der Linkspartei gegen die im PAG festgelegte polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.