Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, war aber umstritten.
Verkauf von Gasheizungen nur nach Beratung
Zudem soll laut "Leitplanken"-Papier ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist. Die Grünen aber schrieben in ihrem Papier von einer verpflichtenden Beratung - in einem FDP-Papier war von einem "Beratungsangebot" die Rede.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.