Im aufsehenerregenden Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie von Michael Schumacher wie erwartet Berufung gegen einen Teil des Urteils eingelegt. Streitpunkt bleibt damit die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal im Fall des Mitangeklagten aus Wülfrath, der als Angestellter einer Sicherheitsfirma auf dem Schumacher-Anwesen in der Schweiz gearbeitet hatte. Dieser war am vergangenen Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.