Die Kehrtwende ist sichtbar – und sie ist gut. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlichen Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Das ist richtig. Bürgergeld gibt es in letzter Konsequenz künftig nur, wenn man nicht arbeiten kann. Aber nicht mehr, wenn man es nicht möchte, wenn man keine finanziellen Verbesserungen im eigenen Lebensstandard sieht oder eben frühen Arbeitsbeginn oder weitere Anfahrten scheut. Wer dazu noch „schwarz aufstockt“ läuft ebenfalls Gefahr, hart abgestraft zu werden.