Am 8. März werden in Stadt und Landkreis Hof die neuen (Ober-)Bürgermeister, der Landrat sowie die Stadt- und die Gemeinderäte gewählt. Ihr Kreuz setzen dürfen nur Wahlberechtigte, die über 18 Jahre alt sind. Bereits seit dem 16. Februar haben Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren bei der U18-Kommunalwahl die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben – auch wenn diese nicht zum Ergebnis beiträgt.
Kommunalwahlen 2026 Auch die Jugendlichen im Hofer Land dürfen wählen
Nina Bauerle 18.02.2026 - 07:00 Uhr