Konradsreuth Satzungen für neue Kita stehen

Darin sind alle Formalitäten festgelegt, die Eltern kennen müssen: von den Kosten über die Betreuungszeiten bis hin zur Anmeldung.

 
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So soll die Kita aussehen, wenn sie fertig ist. Foto: Architekturbüro Hermann Beyer

Konradsreuth - Für die neue Kita, die an der Grundschule am Schlosspark entsteht, hat der Konradsreuther Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Benutzungssatzung und die dazugehörige Gebührensatzung beschlossen. Darin ist alles Formelle festgelegt, das Eltern wissen müssen, die ihre Kinder in der Einrichtung betreuen lassen möchten. Kämmerer Bastian Schreiner stellte die von ihm verfassten Schriftstücke vor.

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Wer sein Kind anmelden möchte, kann das schriftlich bei der Gemeinde tun, die die Anmeldetermine im Amtsblatt bekannt machen wird. In die Kita eintreten können Kinder auch während des laufenden Betriebsjahres. Möglich ist die Aufnahme von Kindern bis einschließlich der vierten Klasse. Die Option, ältere Kinder aufzunehmen, möchte Bürgermeister Matthias Döhla (SPD) allerdings offenlassen: „Wenn die Nachfrage groß sein sollte, werden wir darüber neu befinden. Wir wollen niemanden ausschließen.“

Priorität haben Kinder aus Konradsreuth, außerdem Kinder, die aus einer Familie in einer Notlage kommen, deren Eltern ohne Betreuung Nachteile im Berufsleben entstehen würden, deren sorgeberechtigte Person alleinerziehend ist oder deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen.

Die Eltern müssen mindestens 15 Betreuungsstunden in der Woche buchen. Die Öffnungszeit ist zunächst auf 7 bis 16.30 Uhr festgelegt. Das Betriebsjahr beginnt am 1. September und endet am 30. August. Über die 30 Schließtage der Kita werden die Eltern bis zum 30. November informiert. Der Elternbeirat hat hierbei ein Mitspracherecht. Es wird für Hortkinder die Möglichkeit geben, Ferienbetreuung in Anspruch zu nehmen – auch für Kinder, die die Kita während der Schulzeit nicht besuchen. Anmeldung ist bis zwei Wochen vor den Ferien möglich.

Eine Kita-Woche hat fünf Tage. Bei einer täglichen Betreuungszeit von drei bis vier Stunden täglich entfallen für den Besuch der Kita Kosten von 60 Euro im Monat. Der Preis steigt dann für jede weitere tägliche Stunde um zehn Euro, sodass eine Betreuung über einen Zeitraum von neun Stunden schließlich 120 Euro kostet. Damit die Kita stets gut mit Spielsachen ausgestattet ist, kommt ein Spielgeld von 1,50 pro Kind und Monat hinzu. Für die Baukostenrücklage, die etwa für die Instandhaltung von Gebäude und Anlage zum Einsatz kommt, sind im Monat 2,50 Euro fällig. 2,50 Euro kostet auch jede Mahlzeit, die das Kind in Anspruch nimmt. Dieselbe Summe fällt für jede Stunde an, die ein Kind über die gebuchte Zeit hinaus bleibt.

Die Kosten für die Ferienbetreuung bemessen sich an der täglichen Mehrbetreuungszeit: Täglich ein bis zwei Stunden mehr kosten 15 Euro pro Woche. Jede weitere tägliche Stunde kostet fünf Euro mehr, sodass sechs Stunden schließlich 40 Euro kosten. Tiefer in die Tasche greifen müssen Eltern, die für ihre Kinder die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen möchten, obwohl diese den Hort sonst nicht besuchen: Eine Woche mit einer Betreuungszeit von sechs bis sieben Stunden täglich kostet 85 Euro, zwei Wochen kosten 125 Euro und jede weitere Woche kostet dann 55 Euro. Für jede weitere tägliche Stunde steigt der Preis um 15 Euro für eine Woche, zehn Euro für zwei Wochen und fünf Euro für jede weitere Woche. Eltern, die die Gebühr nicht bezahlen können, deren Kind vom Kitabesuch aber profitieren würde, können die Kosten erlassen bekommen. Zu entscheiden hat darüber das Landratsamt. Wer die Betreuungszeit während des laufenden Jahres reduzieren möchte, zahlt 20 Euro Umbuchungsgebühr.

Ratsmitglied Klaus Bernhardt (FBK) erkundigte sich, wie die Preise im Vergleich mit anderen Kitas in der Region bemessen sind. Kämmerer Schreiner erklärte, dass sie im Landkreis eher im unteren Bereich lägen. In Oberkotzau verlange man mehr, in Köditz etwa genauso viel. „Wenn wir merken, wir kommen nicht zurecht, müssen wir die Gebühren anpassen“, merkte Schreiner an. Die Kosten habe er schließlich nur „ins Blaue hinein“ kalkulieren können. Bürgermeister Döhla empfindet die in der Satzung festgelegten Gebühren als „guten Kompromiss“. Die Gemeinde wolle von den Eltern nicht zu viel verlangen, ihren eigenen Haushalt aber auch nicht über Gebühr belasten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Benutzungssatzung. Der Beschluss über die Gebührensatzung fiel mit einer Gegenstimme von Franz Plettner (CSU). Er hatte moniert, dass die Satzungen den Räten nicht vorab zur Einsicht vorgelegen hätten, weshalb er sich nicht ausreichend eine Meinung habe bilden können. Er sehe somit keine Entscheidungsgrundlage. Bürgermeister Döhla hatte daraufhin erklärt, die Satzungen seien erst am Tag der Sitzung fertig geworden. Die Verwaltung sei aufgrund anderer Aufgaben ausgelastet gewesen. Wiederum einstimmig beauftragten die Räte die Verwaltung, den sogenannten Bildungs- und Betreuungsvertrag auszuarbeiten, den die Eltern mit der Gemeinde schließen müssen, wenn ihr Kind die Kita besuchen soll.

Leiten soll die Kita Viktoria Horn, die aktuell die Offene Ganztagsschule in Konradsreuth führt. Sie hätte in der Sitzung ihr pädagogisches Konzept vorstellen sollen, war aber unpässlich. Das Konzept beinhaltet die Rahmenbedingungen wie Öffnungszeiten und rechtliche Grundlagen, die pädagogischen Ziele, Schwerpunkte sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Verwaltung. Das Gremium billigte das Konzept auch ohne Vorstellung einstimmig. Die Verwaltung wird es dem Landratsamt als Fachaufsichtsbehörde vorlegen. Sollten sich kleinere Änderungen ergeben, darf die Verwaltung sie vornehmen, ohne das überarbeitete Konzept wieder dem Rat vorlegen zu müssen. Sind die Änderungen jedoch grundsätzlicher Art, muss noch einmal der Gemeinderat oder der Haupt- und Finanzausschuss darüber entscheiden.