Bei einem Reisenden in einem Fernbus stellten die Beamten im Gepäck ein Marihuana-Tabakgemisch und eine Feinwaage sicher. Eine weitere Kontrolle förderte eine verbotenes Reizgas hervor. Da dieses Gasspray keine Kennzeichnung hatte, fällt es unter das Waffengesetz und der Besitzer wird entsprechend angezeigt.