Kornberg Das Verbot, das keiner kennt

Zum Kornberghaus darf man immer radeln, nur nicht immer auf allen Wegen oder gar abseits davon. Ein Regelwerk mit großen Vorgaben und noch mehr Ausnahmen sorgt nun für Verunsicherung. Foto: /Florian Miedl

Am Kornberg jenseits der Forstwege und Trails radeln: Das ist für fünfeinhalb Monate im Jahr eigentlich verboten – mit Androhung saftiger Strafen. Genauso wie das Begehen des Waldes zu gewissen Jahreszeiten. Nur weiß das niemand. Heraus kommt das Bürokratie-Kuriosum nun in Zusammenhang mit einer weiteren Kornberg-Klage.

 
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