Am Kornberg jenseits der Forstwege und Trails radeln: Das ist für fünfeinhalb Monate im Jahr eigentlich verboten – mit Androhung saftiger Strafen. Genauso wie das Begehen des Waldes zu gewissen Jahreszeiten. Nur weiß das niemand. Heraus kommt das Bürokratie-Kuriosum nun in Zusammenhang mit einer weiteren Kornberg-Klage.