Gesundheit und ärztliche Versorgung sind Menschenrechte. Laut der Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen hat jeder Mensch „das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet“. Das macht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unmissverständlich deutlich. Zu diesem Standard gehören unter anderem die ärztliche Versorgung und die notwendigen sozialen Leistungen. Was sich auf den ersten Blick sehr beruhigend liest, das hat seine Schwachstellen. Das soziale Netz weist Hürden auf, die für manche Menschen unüberwindbar scheinen. Ein solches Beispiel ist der Fall von Erna Popp aus Ködnitz.
Kosten-Streit Enkelin erwägt Klage gegen die AOK
Klaus Rössner 26.04.2024 - 20:00 Uhr