Kritiker des Projekts monieren, dass die Gelder nach internationalem Recht nicht genutzt werden dürften, weil sie durch das Prinzip der Staatenimmunität geschützt seien. Haben sie einen Punkt?
Die Kommission verneint das. Sie argumentiert, dass das festgesetzte russische Staatsvermögen nicht konfisziert werde. Es werden demnach nur Gelder genutzt, die es beispielsweise gibt, weil eine von Russland gehaltene Anleihe seine Fälligkeit erreicht hat. Auch Kanzler Merz sagt, der Vorschlag der EU-Kommission stehe "in völliger Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen Verpflichtungen".
Und was ist mit dem Argument, dass die Nutzung des russischen Staatsvermögens die US-Initiative zur Beendigung des russischen Angriffskrieges gefährden könnte?
Der unter anderem von Ungarn und der Slowakei vorgebrachte Einwurf wird von Befürwortern zurückgewiesen. Sie argumentieren, dass gegenüber Russland mit Härte und Entschlossenheit vorgegangen werden müsse. Nur so könne Kremlchef Wladimir Putin an den Verhandlungstisch gebracht werden.
Äußern sich die Amerikaner zu dem Thema?
In Brüssel berichten EU-Diplomaten, dass Spitzenvertreter der US-Regierung sich zuletzt zurückgehalten hätten. Die erste bekanntgewordene Version des US-Plans zur Beendigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sah allerdings vor, dass die Gelder nicht ausschließlich der Ukraine, sondern auch den USA und Russland zugutekommen sollen. Unter dem Druck der Europäer wurde diese Klausel wieder gestrichen.
Als Horrorszenario gilt in Brüssel, dass US-Präsident Donald Trump drohen könnte, jegliche Unterstützung der Ukraine einzustellen, wenn die Europäer das Geld nicht als Verhandlungsmasse zur Verfügung stellen.