Über 1,8 Millionen deutsche und ausländische Kriegstote der beiden Weltkriege ruhen auf Friedhöfen in der Bundesrepublik Deutschland. In 7600 Städten und Gemeinden gibt es mehr als 12 000 Kriegsgräberstätten, Gräberfelder und Einzelgräber, in denen Opfer des Krieges und von Gewaltherrschaft bestattet sind. Ihre Erhaltung und Gestaltung ist gesetzlich geregelt. Die Pflichten wurden den einzelnen Bundesländern übertragen, diese haben die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger) delegiert.