"Spekulationen in den sozialen Medien"
Polizei und Staatsanwaltschaft gingen mit einer Mitteilung gegen Falschmeldungen in der Sache in die Offensive. "Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken", hieß es. Die Ermittler baten, sich daran nicht zu beteiligen "und die Diskussionen über die Hintergründe des Vorfalls, auch zum Schutz der Angehörigen, nicht zu befeuern." Außerdem wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Social-Media-Kanäle der beiden Tatverdächtigen geschlossen. In sozialen Netzwerken hatte es auf den Profilen teils anonymer Nutzer zahlreiche Spekulationen und auch Drohungen und Hass gegen die Tatverdächtigen gegeben. Laut Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.
Aber sprießen die Gerüchte nicht gerade wegen des Informationsvakuums? "Jeder meint, auch den Anspruch zu haben, alles wissen zu dürfen. Man muss aber sagen: Es gibt Grenzen, zum Beispiel den Persönlichkeitsschutz", sagte Oberstaatsanwalt von Grotthuss. "Das müssen wir dann auch aushalten, dass wir sagen: "Da gibt es halt keine weiteren Informationen."" Dass die Identitäten der beiden Mädchen bekannt wurden, macht es den Ermittlern demnach zudem schwerer, Einzelheiten zu nennen. "Wie wollen Sie ein Motiv herausgeben, ohne dass Rückschlüsse auf Personen gezogen werden?", sagte von Grotthuss. Die Mädchen sind demnach in der Obhut des Jugendamts in "geschützten Räumen" untergebracht.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen warnte vor Spekulationen und vorschnellen Erklärungsversuchen. Es sei jetzt wichtig, "wie es die ermittelnden Behörden gerade auch tun, mit Besonnenheit zu agieren." Empathie und Rücksichtnahme für die Angehörigen des Opfers und der Schutz der beteiligten Mädchen und ihrer Familien sollten vor allem im Mittelpunkt stehen. "Auch minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz", hieß es.