Die Verteidiger werfen der Münchner Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung nachträglich mit Zehntausenden Seiten von Akten und Dokumenten nachträglich zu überhäufen und den Anwälten andererseits wesentliche Unterlagen vorenthalten zu haben. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm hatte erklärt, ein ordnungsgemäßes rechtsstaatliches Verfahren sei unter diesen Umständen nicht möglich.