Kritik geht weiter FGV findet Umfrage falsch interpretiert

Geht es nach dem FGV, wird es solche Schilder nie geben. Foto: / Trott

Eine Umbenennung des Landkreises Wunsiedel findet der FGV weiterhin unangebracht. Denn es gebe keine signifikante Mehrheit für einen Landkreis Fichtelgebirge.

 
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Wunsiedel - Der Fichtelgebirgsverein bleibt auch nach der Umfrage des Landratsamtes bei seiner Ablehnung der Umbenennung des Landkreises Wunsiedel. Die FGV-Verantwortlichen würden keinen signifikanten Wunsch einer konstatierten breiten Mehrheit für eine Umbenennung in Landkreis Fichtelgebirge erkennen, heißt es in einer Mitteilung zu „der nicht repräsentativen Umfrage“.

Aktionen zur Bürgerbeteiligung wie diese Umfrage seien zwar wichtige Mittel zur Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen und zur Abfrage von Stimmungsbildern, schreibt der FGV. „Allerdings erschließt sich uns nicht, inwiefern bei knapp 1000 Menschen, die sich gemäß der Äußerung des Landratsamts Wunsiedel im Fichtelgebirge für seine Umbenennung ausgesprochen haben, von einer ,Mehrheit’ gesprochen werden kann.“ Immerhin fehle demnach die Äußerung von knapp 71 000 weiteren Bewohnern allein des Kreises Wunsiedel. Die 103 000 Bayreuther, die 95 000 Hofer und die 72 000 Tirschenreuther müssten aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der Zugehörigkeit zum Kultur- wie Naturraum Fichtelgebirge ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden.

Der FGV kritisiert, dass das Landratsamt in erster Linie im eigenen Bereich für die Abstimmung geworben und damit große Teile der ebenfalls zum Raum Fichtelgebirge gehörenden Nachbarregionen ausgeschlossen habe. Obwohl der FGV den Wunsch der 1000 Befragten mit Blick auf verbesserte Außendarstellung und Marketingmöglichkeiten respektiere, dürften solche Argumente nicht die Tragweite der Entscheidung und die identitätsstiftende Einheit eines gewachsenen Kulturraums überlagern. Der FGV weiter: „Wenn es daher jemals einen Landkreis Fichtelgebirge geben sollte, müsste sichergestellt werden, dass er der Region in ihrer tatsächlichen Ausdehnung gerecht würde. In einer bloßen Umbenennung eines Teils des Ganzen erkennen wir allerdings keinerlei Vorteil“.

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